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Wieso werden Ahmadis in Pakistan verfolgt?

Einordnung der Perspektiven

  • Koranischer Wortlaut: ausdrücklich genannte Verse und ihr unmittelbarer Textbezug.
  • Ahmadiyya-Position: die in der Analyse beschriebene Selbstauslegung der Ahmadiyya.
  • Position von Ghamidi: die gesondert gekennzeichnete Auslegung von Dr. Javed Ahmad Ghamidi.
  • Redaktionelle Bewertung: Schlussfolgerungen der Website; sie sind als theologische Einordnung und nicht als neutraler Wortlaut zu lesen.
⚖️ Ethik- & Menschenrechtshinweis:
Wir verurteilen jede Form von Verfolgung, Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegenüber Ahmadis oder anderen religiösen Minderheiten in Pakistan und weltweit auf das Schärfste. Das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unantastbar.

Historische & Juristische Hintergründe

#### 1. Die Verfassungsänderung von 1974
Im Jahr 1974 erklärte das pakistanische Parlament unter Zulfikar Ali Bhutto die Ahmadiyya-Position per Verfassungsänderung (2. Zusatzartikel, Art. 260(3)) zu einer „nicht-muslimischen Minderheit“.

#### 2. Verordnung XX (1984)
Unter General Zia-ul-Haq wurde 1984 die Verordnung XX (Ordinance XX) erlassen (Pakistan Penal Code Art. 298-B & 298-C), die es Ahmadis unter Strafandrohung verbietet, sich öffentlich als Muslime zu bezeichnen, den Adhan auszurufen oder islamische Begriffe für ihre Gebetsstätten zu verwenden.

#### 3. Internationale Menschenrechtsdokumentation
Internationale Organisationen wie der UN-Menschenrechtsausschuss (UN Human Rights Committee), Amnesty International und Human Rights Watch dokumentieren kontinuierliche Verstöße gegen die Religionsfreiheit in Pakistan.

⚖️ Redaktionelle Bewertung & Bewertung von ahmadis.de

Die Verfolgung von Ahmadis in Pakistan ist das Ergebnis politischer Gesetzgebung und religiösen Extremismus, was internationalen Menschenrechtsstandards und der koranischen Verurteilung von Zwang im Glauben (Sure 2:256) eklatant widerspricht.

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⚖️ Ethik- & Menschenrechtshinweis:
Wir verurteilen jede Form von Verfolgung, Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegenüber Ahmadis oder anderen religiösen Minderheiten in Pakistan und weltweit auf das Schärfste. Das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unantastbar.


Historische & Juristische Hintergründe


#### 1. Die Verfassungsänderung von 1974
Im Jahr 1974 erklärte das pakistanische Parlament unter Zulfikar Ali Bhutto die Ahmadiyya-Position per Verfassungsänderung (2. Zusatzartikel, Art. 260(3)) zu einer „nicht-muslimischen Minderheit“.


#### 2. Verordnung XX (1984)
Unter General Zia-ul-Haq wurde 1984 die Verordnung XX (Ordinance XX) erlassen (Pakistan Penal Code Art. 298-B & 298-C), die es Ahmadis unter Strafandrohung verbietet, sich öffentlich als Muslime zu bezeichnen, den Adhan auszurufen oder islamische Begriffe für ihre Gebetsstätten zu verwenden.


#### 3. Internationale Menschenrechtsdokumentation
Internationale Organisationen wie der UN-Menschenrechtsausschuss (UN Human Rights Committee), Amnesty International und Human Rights Watch dokumentieren kontinuierliche Verstöße gegen die Religionsfreiheit in Pakistan.



⚖️ Redaktionelle Bewertung & Bewertung von ahmadis.de



Die Verfolgung von Ahmadis in Pakistan ist das Ergebnis politischer Gesetzgebung und religiösen Extremismus, was internationalen Menschenrechtsstandards und der koranischen Verurteilung von Zwang im Glauben (Sure 2:256) eklatant widerspricht.


Verwendete Quellen & Editionen

  • Verfassung der Islamischen Republik Pakistan (Artikel 260-3) – Nationalversammlung Pakistans [Edition: Artikel 260(3)] 🔗 Beleg & Scan →
  • Pakistan Penal Code (Abschnitt 298-B) – Pakistanisches Ministerium für Recht und Justiz [Edition: Abschnitt 298-B] 🔗 Beleg & Scan →
  • Pakistan Penal Code (Abschnitt 298-C) – Pakistanisches Ministerium für Recht und Justiz [Edition: Abschnitt 298-C] 🔗 Beleg & Scan →